Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft gern bei Ihrer Einkommensteuererklärung.

Dies erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nicht- selbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für diesen Fall auch bei:

sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 13.000 € (bzw. 26.000 € bei Ehegatten) nicht übersteigen. Zuzüglich u.a.

Leistungen

Der Verein

10 gute Gründe (.pdf)
Beiträge (.pdf)
Satzung (.pdf)
 Leistungen (.pdf)
www.vlh.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerwissen ist Geld!