Wir betreuen Sie im Rahmen einer
Mitgliedschaft gern bei Ihrer Einkommensteuererklärung.
Dies erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nicht- selbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für diesen Fall auch bei:
Einkünften aus Kapitalvermögen,
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,
sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne),
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 13.000 € (bzw. 26.000 € bei Ehegatten) nicht übersteigen. Zuzüglich u.a.
„Riester-Bonus“ (steuerliche Auswirkungen)
Abgeltungssteuer (Beratung)
Freistellungsantrag (gegenüber Kreditinstituten)
Kindergeld
Eigenheimzulage mit Kinderzulage
Lohnsteuerermäßigung
Richtige Steuerklassenwahl
Prüfung Steuerbescheid
Führung von Rechtsmitteln
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Leistungen
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